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Nach Abschnitt 4, Ziffer 25 des DGV-Vorgabensystems muss der Vorgabenausschuss eines DGV-Mitglieds grundsätzlich nach Jahresende eine Überprüfung aller Vorgaben vornehmen. Diese jährliche Überprüfung ist für alle Spieler verbindlich vorgeschrieben. Bei dieser jährlichen Überprüfung soll der Vorgabenausschuss die Stammvorgaben aller Spieler überprüfen und anpassen, die in der vergangenen Saison mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt haben.
Dabei nimmt eine Analyse der Vorgabenstammblätter mit Hilfe des Computers dem Vorgaben-ausschuss die Arbeit ab, die für eine Überprüfung in Frage kommenden Vorgabenstammblätter auszuwählen und schlägt zugleich eine Anzahl Schläge vor, um die die Vorgabe des jeweiligen Spielers heraufgesetzt werden sollte. Alle diese Änderungsvorschläge der Software sind jedoch erst gültig, wenn sie vom Vorgabenausschuss beschlossen wurden. Die Anzahl Schläge einer möglichen Herabsetzung werden von der Software nicht vorgeschlagen, sondern sind vom Vorgabenausschuss allein festzulegen.
Die folgenden Richtlinien sollen den Vorgabenausschüssen im Sinne von Abschnitt 4, Ziffer 25 des DGV-Vorgabensystems bei der Überprüfung der Vorgaben behilflich sein.
Bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung sind alle Aspekte der Spielergebnisse eines Jahres zu berücksichtigen. Hierzu zählen die Anzahl Runden, die gespielt wurden (wenn diese festzustellen sind) und die Anzahl eingereichter vorgabenwirksame Ergebnisse, weiterhin Ergebnisse in Vierern, Mannschafts- und Lochspielwettbewerben, die alle in Betracht gezogen werden sollten. Dies ist besonders wichtig bei Spielern, die relativ wenige Ergebnisse (vier bis fünf) in der Saison erspielt haben, aber die häufig in nicht vorgabenwirksamen Wettspielen teilnehmen.
Grundlage des DGV-Vorgabensystems ist die Annahme, dass jeder Spieler auf jedem Loch versucht, so gut wie möglich zu spielen und dass er im Laufe des Jahres so viele Ergebnisse wie möglich, jedoch nicht weniger als vier Ergebnisse erspielt.
Alle Stammvorgaben, zu denen weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorliegen, sind statistisch nicht aussagekräftig. Demnach fehlt zu diesen Stammvorgaben eine hinreichende Information zu deren Überprüfung und Anpassung, da die Anzahl Ergebnisse die Spielfähigkeit des Spielers nicht genügend genau widerspiegeln. Derartige Stammvorgaben werden auf der Liste der jährlich zu überprüfenden Vorgaben deshalb nicht aufgeführt. Sie bleiben unverändert und werden im Folgejahr entsprechend Abschnitt 4, Ziffer 21.10 behandelt.
Die Überprüfung „aktueller“ DGV-Stammvorgaben wird wie folgt durchgeführt:
a) Zu erwartendes durchschnittliches Stableford-Ergebnis (EMSS)
Das „zu erwartende durchschnittliche Stableford-Ergebnis“ (Expected Mean Stableford Score = EMSS) ist das aus Vorgabenstatistiken ermittelte Stableford-Ergebnis, das ein Spieler mit einer zutreffenden Vorgabe relativ wahrscheinlich auf einer Runde von 18 Löchern erzielen wird. Da ein Spieler nicht in jeder Runde ein Ergebnis in der für ihn gültigen Pufferzone erspielen wird, ist es offensichtlich, dass das EMSS unterhalb der jeweils zutreffenden Pufferzone liegt. Ein EMSS kann für jede Stammvorgabe errechnet werden, wird jedoch zur Vereinfachung nur für sieben Bereiche von Stammvorgaben berechnet, die nicht mit den Vorgabenklassen übereinstimmen:
| Stammvorgabe |
-2,4 bis 2,4 |
2,5 bis 5,4 |
5,5 bis 9,4 |
9,5 bis 13,4 |
13,5 bis 18,4 |
18,5 bis 26,4 |
26,5 bis 36,0 |
| EMSS |
34 |
33 |
32 |
31 |
30 |
29 |
28 |
Zur Erinnerung die DGV-Vorgabenklassen:
| Stammvorgabe |
bis 4,4 |
4,5 bis 11,4 |
11,5 bis 18,4 |
18,5 bis 26,4 |
26,5 bis 36,0 |
| Klasse |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
b) Verfahren zur Ermittlung des EMSS des Mitglieds
Das nachfolgende Verfahren 1. - 4. wird mit Hilfe eines Computers angewandt und identifiziert ver-schiedene Kategorien von Spielern. Es wird so erwartet, dass die damit erfolgende Aufteilung in zu überprüfende Stammvorgaben und (eine große Anzahl) nicht zu überprüfende Stammvorgaben dem Vorgabenausschuss die Arbeit der jährlichen Überprüfung erheblich erleichtert und zu einer größeren Genauigkeit führt.
- Stammvorgaben von Spielern mit weniger als vier vorgabenwirksamen Ergebnissen werden ausgewählt und bleiben unverändert.
Anmerkung: Der Vorgabenausschuss muss sich bewusst sein, dass diese Vorgaben nicht erlöschen oder gesperrt sind, jedoch ggf. nach Festlegung durch den Golfclub nicht zur Teilnahme an bestimmten Wettspielen berechtigen. - Im vergangenen Jahr zugesprochenen Stammvorgaben dürfen nicht heraufgesetzt werden, können jedoch für eine zusätzliche Herabsetzung in Betracht gezogen werden.
- Die Leistung jedes Spielers, der in der abgelaufenen Saison wenigstens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt hat, wird durch die Ermittlung des Durchschnitts der besseren Hälfte seiner Stableford-Nettoergebnisse ausgedrückt:
- Beispiel 1:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr sechs vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 35, 32, 28, 30 und 25 Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (35+32+30) / 3 = 32,3 - Beispiel 2:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr fünf vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 28, 25, 29 und 32 Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (28+29+32) / 3 = 29,6 Anmerkung: Im Fall einer ungeraden Anzahl Ergebnisse zählt das mittlere Ergebnis zu den besseren Ergebnissen. - Beispiel 3:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr vier vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 31, No Return und 36 Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (31 +36) / 2 = 33,5 Anmerkung: Ein „No Return“ sollte in Stableford-Wettspielen eher selten vorkommen. Der Vorgabenausschuss sollte sich bewusst sein, dass es sich bei vermehrtem Auftreten um den Versuch handeln könnte, die Vorgabe zu manipulieren.
- Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse eines Spielers kann mit dem EMSS der für ihn zutreffenden Vorgabe verglichen werden. Durch den Computer werden hierbei folgende Gruppen von Spielern identifiziert:
- Gruppe a)
Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers liegt bei oder mehrere Punkte über dem unteren Wert der für ihn gültigen Pufferzone + 5 Punkte. Entsprechend Ziffer 24.1 und 24.2 sollte die Vorgabe des Spielers herabgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, die Vorgabe um die Differenz zwischen EMSS und dem unteren Wert der für ihn gültigen Pufferzone + 5 Punkte zu verringern, wobei als maximaler Wert die für ihn gültige Vorgabenklasse und als minimaler Werte 0,5 vorgeschlagen wird.
| Vorgabenklasse |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
| Pufferzone |
35 bis 36 |
34 bis 36 |
33 bis 36 |
32 bis 36 |
31 bis 36 |
| Untere Grenze der Pufferzone + 5 |
40 |
39 |
38 |
37 |
36 |
| maximale Reduktion |
1,0 |
1,5 |
2,0 |
2,5 |
3,0 |
- Gruppe b)
Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers liegt gleich oder höher als das für ihn geltende EMSS, aber nicht bei oder mehr Punkte über dem unteren Wert der für ihn gültigen Pufferzone + 5 Punkte Die Vorgabe des Spielers wird üblicherweise nicht verändert.
Beispiel: Die Stammvorgabe eines Spielers ist 4,2 => EMSS = 33 Die Summe der Untergrenze seiner Pufferzone + 5 ergibt 35 + 5 = 40 Die Vorgabe des Spielers bleibt unverändert, wenn
33 <= Durchschnittsergebnis <= 40
- Gruppe c)
Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers liegt niedriger als das für ihn geltende EMSS Es wird empfohlen, die Vorgabe des Spielers um den Unterschied zwischen seinem Durchschnitt und dem EMSS heraufzusetzen, jedoch nicht mehr als die für ihn gültige Vorgabenklasse (siehe nachfolgende Tabelle) aber mindestens um 0,5.
| Vorgabenklasse |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
| maximale Heraufsetzung |
1,0 |
1,5 |
2,0 |
2,5 |
3,0 |
Der Computer sucht verbindlich diejenigen Stammvorgaben aus, die für eine Veränderung in Betracht zu ziehen sind und schlägt (nur für Heraufsetzungen) dazu eine Anzahl Schläge vor. Der Vorgaben-ausschuss ist dann verpflichtet, diese automatisch erzeugten Vorschläge sowie alle anderen verfügbaren Daten zu beurteilen und dann nach einem Beschluss die endgültige Anpassung vorzunehmen.
Folgende Punkte sollten außerdem beachtet werden: - ein extrem hohes Ergebnis (45 und höher) bei nur wenig verfügbaren Ergebnissen kann zu einem (zu) hohen und damit unzutreffenden EMSS führen
- wenige hohe Ergebnisse besonders zu Beginn der Saison sollten mit den entsprechend angepassten reduzierten Vorgaben verglichen werden
- Für Spieler mit mehr als 12 Ergebnissen sollte beim oberen Limit der Pufferzone nur der Wert 4 addiert werden
- Ein Spieler, dessen Vorgabe am Ende eines Jahres niedriger ist als zu Beginn des Jahres sollte nur unter ganz besonderen Umständen eine Heraufsetzung durch die jährliche Überprüfung erfahren
Zusammengestellt von Norbert Scherner, GCO
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