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Der Platz ist auf Wintergrüns bespielbar. Bei Frost

ist der Platz gesperrt. Bitte werfen Sie hierzu einen

Blick auf unsere Webcam 1.



Nur von Matten bespielbar



Bis 15.03. geschlossen


Clubnachrichten

Dienstag 01. November 2011
Sportliche Erfolge 2011[mehr ...]
Mittwoch 28. September 2011
Spendenrekord im Golfclub Olching[mehr ...]
Montag 12. September 2011
Bayerische Meistertitel für unsere MidLadies und Senioren![mehr ...]
Dienstag 06. September 2011
Wir gratulieren unseren neuen Clubmeistern![mehr ...]
Samstag 03. September 2011
News vom 2. Tag der Clubmeisterschaft[mehr ...]
Freitag 02. September 2011
News vom 1. Tag der Clubmeisterschaft[mehr ...]

Unsere Öffnungszeiten im Winter

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

langsam kehrt der Winter ein und der Club sowie die Gastronomie passen ihre Öffnungszeiten der Witterung an. 

 

Hier können Sie unsere Winteröffnungszeiten downloaden    

 

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu den Caddyhäusern ausschliesslich mit Ihrer DGV-Karte möglich ist! 

 

 


Jugendbericht 2011

Liebe Mitglieder,

 

traditionell unterstützt der Golfclub Olching seinen Nachwuchs.

 

Auch dieses Jahr haben sich viele unserer Juniors & Kids nicht nur toll entwickelt, sondern auch eine Reihe von Top Platzierungen und Titel für den Golfclub Olching gesammelt.

Wir gratulieren allen herzlich!

 

Viele Informationnen und Bilder über das Jahr 2011 erhalten Sie in unserem Jugendbericht 2011.

 

Jugendbericht zum Download


Regelfrage der Woche

Eine Spielerin will losen hinderlichen Naturstoff auf dem Grün entfernen. Dabei bewegt sie versehentlich mit dem Fuß ihren Ball. Sie meint, das gäbe keinen Strafschlag, weil das Bewegen des Balles beim Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe straffrei ist.

Ihre Mitspielerinnen hingegen meinen, die Spielerin habe sich einen Strafschlag zugezogen. Stimmen Sie dem zu?

Das is richtig.

Es stimmt schon, dass das Bewegen eines Balles beim Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe straflos ist. Es muss allerdings nach Decision 23-1/11 ursächlich für die Bewegung des Balles sein. Im vorliegenden Fall ist es aber die Fußbewegung die den Ball bewegt hat und daher fällt in der Tat ein Strafschlag an.

Das ist falsch.

Es stimmt schon, dass das Bewegen eines Balles beim Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe straflos ist. Es muss allerdings nach Decision 23-1/11 ursächlich für die Bewegung des Balles sein. Im vorliegenden Fall ist es aber die Fußbewegung die den Ball bewegt hat und daher fällt in der Tat ein Strafschlag an.

Es stimmt schon, dass das Bewegen eines Balles beim Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe straflos ist. Es muss allerdings nach Decision 23-1/11 ursächlich für die Bewegung des Balles sein. Im vorliegenden Fall ist es aber die Fußbewegung die den Ball bewegt hat und daher fällt in der Tat ein Strafschlag an.

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