|
Ordentliche Mitgliedschaften

| Mitgliedschaft volles Spielrecht - bis 64 Jahre |
| Einmalige Aufnahmegebühr |
8.500,- € |
| Jahresspielgebühr |
1.550,- € |

| Mitgliedschaft volles Spielrecht - ab 65 Jahre |
| Einmalige Aufnahmegebühr |
6.600,- € |
| Jahresspielgebühr |
1.550,- € |

| Mitgliedschaft von Montag bis Freitag |
| Einmalige Aufnahmegebühr |
7.600,- € |
| Jahresspielgebühr |
1.320,- € |

Mitglieder mit einem Spielrecht von Montag bis Freitag können am Wochenende für volles Greenfee und ggf. zusätzlich der Turnierstartgebühr für Fremdspieler spielen.
Bei einem Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft mit vollem Spielrecht muss die entsprechende Aufnahmegebühr unter Anrechnung der bereits erbrachten Aufnahmegebührzahlungen geleistet werden.
Jedem Mitglied ist es gestattet, jeweils bis zum 30.9. eines Jahres seine ordentliche Mitgliedschaft mit vollem Spielrecht in eine mit eingeschränktem Spielrecht zu wandeln. Dementsprechend ändert sich der Jahresbeitrag. Ein Anspruch auf Rückzahlung eingezahlter Aufnahmegebühren besteht nicht.
|
|
Aufnahmegebühr
Zuzüglich der Aufnahmegebühr werden keine Darlehen oder Zuschüsse für Investitionskosten erhoben.
Treten Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Wohnsitz gleichzeitig ein, erhält jeder einen Nachlass von 5% auf den Aufnahmebeitrag.
Rückt ein Ehegatte in den Club nach, erhält nur der "Nachrücker" den Nachlass auf den Aufnahmebeitrag.
Die Aufnahmegebühr kann nach Rücksprache mit dem Vorstand auch in Teil- bzw. Ratenzahlungen erfolgen.
Den Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden.
Die Einzugsermächtigung können Sie hier downloaden.
Download der Satzung des Golfclub Olching e.V. Hier
|